Thema 4, Teil 2
Der bereits ausführlich erwähnte Entlastungsbetrag wird ja nicht an uns ausgezahlt, sondern kann – sofern man jemanden findet – an eine Hilfsperson ausgezahlt bzw. mit der Kasse für diese Hilfe abgerechnet werden.
Genauso verhält es sich mit der Verhinderungspflege, die man in Anspruch nehmen kann, wenn man selbst verhindert ist, zu pflegen (beispielsweise durch Urlaub oder eigenen Krankenhausaufenthalt) und die Kurzzeitpflege, die dann gezahlt wird, wenn man seinen pflegebedürftigen Angehörigen kurzfristig in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung unterbringen kann (auch aus Entlastungsgründen diverser Art oder bis eine Dauerpflege gefunden ist). In der Praxis gibt es kaum Kurzzeitpflegeplätze für Kinder und selbst bei Erwachsenen ist das Angebot eher rückläufig. Diese Kurzzeitpflege ist also mehr ein theoretisches Angebot.
Allerdings gibt es inzwischen die Möglichkeit, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege irgendwie zu kombinieren. Ich habe mich damit nie ernsthaft auseinander gesetzt, weil das für uns nicht relevant ist. Wir nutzen diese Beträge für unseren Aufenthalt im Kinderhospiz, vorausgesetzt wir bekommen einen Platz, was in diesem Jahr nicht sicher der Fall ist. (Wer in dem Punkt Beratungsbedarf hat: @Marion Mahnke ist da total fit!)
Kleines Schmankerl an der Stelle: Wenn es einem tatsächlich gelingt, einen Platz im Kinderhospiz zu ergattern und man dort Urlaub machen darf, wird einem (An- und Abreise ausgenommen) das Pflegegeld für die Zeit des Aufenthalts um die Tage gekürzt. Begründung: Man pflegt ja in der Zeit nicht. Für mich extrem unlogisch, weil das Ursprungsargument, dass das Pflegegeld dem Pflegebedürftigen zusteht, ja immer noch greift. Die Person ist ja nach wie vor pflegebedürftig und wenn man bedenkt, dass das Pflegegeld für die meisten Familien gezwungenermaßen eine Art Einnahmequelle darstellt, ist das wirklich hart. Viele Arbeitgeber zahlen auch heute noch ein Urlaubsgeld, selbst wir im öffentlichen Dienst haben früher mal eins bekommen. Das waren ein paar hundert Mark, die immer im Juni ausgezahlt wurden.
#staytuned #weitermitteildrei

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